Ortsbeauftrager (OB)

Der Ortsbeauftragte (OB) leitet seinen Ortsverband (OV) in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Gesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner Einheiten.

Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger auf örtlicher Ebene. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Leiter der Regionalstelle.

Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.

Markus Otto

OB

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Funkrufname:
Heros Rosenheim 1