Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist der Pressesprecher des OV und für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie für Maßnahmen zur Helfererhaltung, -werbung und -reaktivierung des Ortsverbandes (OV) zuständig.
Er
- unterstützt den Ortsbeauftragten (OB) bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen. Hierzu gehören insbesondere:
- Werbung von Helfern
- Maßnahmen zur Helfererhaltung
- Reaktivierung ehemaliger Helfer
- Kontaktpflege zu örtlichen Medien
- Pressearbeit und Mitwirkung an Veröffentlichungen und Publikationen für organisationsinterne und externe Medien
- Organisation von zielgruppenorientierten Veranstaltungen (Vorträge, Werbe- und Informationsveranstaltungen), insbesondere Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Moderation, Gästebetreuung.
- stellt durch „interne ÖA“ den THW-internen Informationsfluss in seinem Zuständigkeitsbereich sicher.
- dokumentiert die Aktivitäten des OV in Wort und Bild und archiviert dies.
- wird dabei durch weitere Helfer des OV unterstützt.
Bei Einsätzen ohne LuK-Stab im OV übernimmt der BÖ in Abstimmung mit der Einsatzleitung die Dokumentation des Einsatzes in Wort und Bild.
Bei Einsätzen mit LuK-Stab im OV kann der BÖ eine Stabsfunktion übernehmen. Die originären Aufgaben (Dokumentation in Wort und Bild) werden dann nach Absprache durch andere Helfer übernommen.